Ein Intraoralscanner kostet im Kauf rund 11.000 bis 28.000 Euro (Medizinio, Stand Oktober 2026). Bei einigen Herstellern kommen nach dem ersten Jahr monatliche Lizenz- oder Servicegebühren hinzu. Mietangebote aus einem Produktvergleich lagen 2022 bei 399 bis 699 Euro netto im Monat. Ein Kauf passt zu hoher Auslastung, Leasing und Miete schonen die Liquidität.

Auf einen Blick

  • Kaufpreise liegen laut Medizinio-Marktübersicht bei rund 11.000 bis 28.000 Euro (Stand Oktober 2026).
  • Lizenzgebühren nach dem ersten Jahr reichen von keinen Kosten bis 330 Euro im Monat (iTero, Stand 2022).
  • Bei Anschaffung zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 ist degressive AfA bis 30 % möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
  • Praxen mit steuerfreien Heilbehandlungen ziehen meist keine Vorsteuer ab, daher zählen Bruttobeträge (§ 15 Abs. 2 UStG).

Was kostet ein Intraoralscanner in der Anschaffung?

Die Marktübersicht von Medizinio nennt für fünf gängige Scanner eine Spanne von rund 11.000 bis 28.000 Euro. Für den Medit i700 gibt die Übersicht etwa 11.000 bis 16.000 Euro an. Der CEREC Primescan AC ist laut derselben Quelle ab etwa 28.000 Euro netto erhältlich. Den TRIOS 5 führt sie ab 22.000 Euro, den DEXIS IS 3800W bei etwa 19.000 Euro inklusive Software. Die Angaben stammen aus der Fassung vom 13. Oktober 2026 und können je Händler abweichen.

Ältere Listenpreise liegen höher, weil sie oft Wagen, Rechner und Bildschirm einschließen. Ein Produktvergleich in ZP Zahnarztpraxis professionell vom Juli 2022 nannte 20.900 Euro netto für den Medit i700 als Wagenversion. Der TRIOS 3 begann dort bei 20.360 Euro netto, der iTero Element 5D Plus bei 38.000 Euro. Im Preis des iTero war die Lizenzgebühr für das erste Jahr bereits enthalten.

Klären Sie vor jedem Preisvergleich, welche Hardware im angebotenen Paket tatsächlich enthalten ist. Ein Fachbeitrag empfiehlt, die Kosten für einen Laptop mit hoher Grafikleistung gesondert zu prüfen (IWW, 2022).

Welche Folgekosten kommen nach dem Kauf hinzu?

Neben dem Kaufpreis bestimmen laufende Kosten die Gesamtrechnung über alle Nutzungsjahre des Geräts. Vier Blöcke sollten Sie getrennt erfassen: Lizenzen, Spitzen, Service und den späteren Wechsel auf ein neueres Gerät.

Lizenzen und Software

Manche Hersteller koppeln Service, Garantie und Softwarefunktionen an ein laufendes Abonnement nach dem Kauf. Für den iTero Element 5D Plus nannte der Vergleich von 2022 nach dem ersten Jahr 330 Euro Lizenz im Monat. 3Shape weist im US-Webshop für TRIOS Care nach dem ersten Jahr 219 US-Dollar im Monat aus. Das Paket umfasst laut Webshop Onboarding, Schulung, unbegrenzten Support, Garantie und Expressaustausch des Geräts. Alternativ bietet 3Shape mit TRIOS Only einen Servicevertrag ohne monatliche Zusatzkosten, aber mit begrenzten Leistungen (zm, 2021).

Andere Anbieter verzichten nach der Medizinio-Übersicht auf jährliche Lizenzgebühren, etwa DEXIS beim IS 3800W. Für den Planmeca Emerald S nennt die Übersicht eine lebenslange Anwenderlizenz ohne Gebühren für Datenimport und Datenexport. Medit bietet neben 2 GB kostenlosem Cloud-Speicher einen 10-TB-Speicherplan für 9,99 US-Dollar im Monat an.

Spitzen und Verschleiß

Scanspitzen sind Verschleißteile, denn jede Spitze verträgt nur eine begrenzte Zahl an Aufbereitungen. Shining 3D gibt für die Spitzen des Aoralscan Elite höchstens 100 Sterilisationen und Desinfektionen an. Ein europäischer Fachhändler listet vier Spitzen für den Medit i700 für 310 Euro netto (Abruf Oktober 2026). Rechnen Sie den Spitzenbedarf aus Scans pro Tag, Spitzen im Umlauf und Zyklen je Spitze.

Service, Einführung und Upgrades

Prüfen Sie Garantiedauer, Austauschgeräte und Reaktionszeiten, bevor Sie Angebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen. Einige Vertreiber bieten über eine Tauschoption den Wechsel auf ein neueres Gerät an (IWW, 2022). Derselbe Beitrag rät, vorab nach einem Demogerät zu fragen, etwa für eine Woche. Er hebt individuelle Einführungen in der Praxis oder online als besonders wichtig hervor.

Leasing, Kauf oder Miete: Was unterscheidet die drei Modelle?

Beim Kauf gehört der Scanner der Praxis, und der Kaufpreis bindet sofort Kapital oder Kreditrahmen. Ein Fachbeitrag beschreibt Leasing als eine Art Mietkauf mit Abschlusszahlung am Ende der Laufzeit (IWW, 2022). Bei der Miete fällt dort nur eine monatliche Gebühr an, die der Beitrag als günstiger als Leasing beschreibt. Nach § 535 BGB überlässt der Vermieter die Sache zum Gebrauch und erhält sie während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand.

Im Vergleich von 2022 kostete die Miete eines Medit i700 als Laptopversion 399 Euro netto im Monat über 36 Monate. Für den Carestream CS 3800 waren es 519 Euro, für den iTero 699 Euro, jeweils über 42 Monate. Rechnen Sie die Summe aller Raten gegen Kaufpreis, Lizenzen und Service über denselben Zeitraum.

KriteriumKaufLeasingMiete
ZahlungKaufpreis bei Anschaffung, aus Eigenmitteln oder per KreditMonatliche Raten über die Grundmietzeit, am Ende Abschlusszahlung oder OptionMonatliche Gebühr, im Vergleich 2022 etwa 399 bis 699 Euro netto
Eigentum und BilanzGerät gehört der Praxis und steht im AnlagevermögenBeim Leasinggeber, wenn die Grundmietzeit 40 bis 90 % der Nutzungsdauer beträgt und keine Option bestehtGerät bleibt Eigentum des Vermieters
Steuerliche WirkungAfA über die Nutzungsdauer, degressiv bis 30 % bei Anschaffung bis Ende 2027Raten als Betriebsausgaben, wenn der Leasinggeber das Gerät bilanziertMietzahlungen als betrieblich veranlasste Aufwendungen nach § 4 Abs. 4 EStG
Laufzeit und KündigungKeine Bindung, Verkauf jederzeit möglichGrundmietzeit in der Regel unkündbarNach Vertrag; Beispiele 2022 mit 36 bis 42 Monaten
RestwertVerbleibt bei der PraxisGeregelt über Kaufoption, Andienungsrecht oder MehrerlösaufteilungKein Restwert für die Praxis
TechnologiewechselTauschoption nur, wenn der Händler sie anbietetZum Ende der GrundmietzeitZum Vertragsende oder nach Kündigungsfrist

Für die steuerliche Zurechnung zählt die konkrete Vertragsgestaltung, nicht die Bezeichnung des Angebots (IWW, 2014).

Wie schreiben Sie einen Intraoralscanner steuerlich ab?

Ein gekaufter Scanner gilt in der Regel als abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens Ihrer Praxis. Nach § 7 Abs. 1 EStG verteilen Sie die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Im Anschaffungsjahr mindert sich die AfA um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor der Anschaffung.

Die amtliche AfA-Tabelle für das Gesundheitswesen gilt ausdrücklich auch für Zahnarztpraxen und stammt aus dem Jahr 1994. Einen Intraoralscanner führt die Tabelle nicht als eigene Position, die Nutzungsdauer bleibt deshalb Einzelfallfrage. Zur Orientierung nennt sie Behandlungseinrichtungen beim Zahnarzt mit zehn Jahren und Röntgengeräte mit acht Jahren. Welche Nutzungsdauer für Ihren Scanner angemessen ist, legt Ihr Steuerberater anhand des Einzelfalls fest.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, gilt eine Sonderregel. § 7 Abs. 2 EStG erlaubt dann eine degressive AfA bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent. Damit fallen höhere Abschreibungsbeträge in die ersten Nutzungsjahre, und der steuerliche Gewinn sinkt dort stärker.

Die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut greift nur bis 800 Euro je Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG). Für Wirtschaftsgüter über 250 bis 1.000 Euro erlaubt § 6 Abs. 2a EStG einen Sammelposten über fünf Jahre. Ein Scanner liegt weit über diesen Grenzen, relevant werden sie eher für Zubehör und Peripherie. Ersatzspitzen funktionieren allerdings nur zusammen mit dem Scanner, für den sie technisch gebaut sind. Solchen Teilen kann nach § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG die selbständige Nutzbarkeit fehlen. Wie Spitzen und Zubehör in Ihrer Buchhaltung erfasst werden, entscheidet Ihr Steuerberater.

Umsatzsteuer: netto oder brutto vergleichen?

Heilbehandlungen von Zahnärzten sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze schließt § 15 Abs. 2 UStG den Vorsteuerabzug aus. Zugleich nimmt § 9b Abs. 1 EStG nur abziehbare Vorsteuer aus den Anschaffungskosten heraus. Für viele Praxen zählt deshalb der Bruttopreis, beim Kauf ebenso wie bei Leasing- und Mietraten. Ausnahmen betreffen etwa selbst hergestellte kieferorthopädische Apparate, die § 4 Nr. 14 UStG nicht befreit.

Leasingraten als Betriebsausgaben

Leasingraten sind beim Leasingnehmer Betriebsausgaben, wenn das Gerät dem Leasinggeber zugerechnet wird (smartsteuer, Stand August 2025). Dafür muss die Grundmietzeit nach dem Leasing-Erlass von 1971 zwischen 40 und 90 Prozent der Nutzungsdauer liegen. Liegt sie darunter oder darüber, bilanziert der Leasingnehmer das Gerät und schreibt es selbst ab. Kaufoptionen und Mietverlängerungsoptionen können die Zurechnung zusätzlich verschieben, je nach vereinbartem Preis (IWW, 2014).

Dieser Abschnitt beschreibt nur Grundlagen; über AfA-Methode, Sammelposten und Leasingraten in Ihrem Fall entscheidet Ihr Steuerberater.

Wann rechnet sich ein eigener Scanner?

Die Wirtschaftlichkeit hängt davon ab, wie oft Sie scannen und welche Arbeitsschritte der Scan ersetzt. Für die optisch-elektronische Abformung sieht die GOZ die Nummer 0065 mit 80 Punkten vor. Beim Punktwert von 5,62421 Cent ergibt der 2,3-fache Satz 10,35 Euro je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Laut BZÄK-Kommentar kann die Position je Sitzung bis zu viermal anfallen, etwa beim Scan beider Kiefer. Ein Scan beider Kiefer bringt damit bis zu 41,40 Euro Honorar beim 2,3-fachen Satz.

Ein einfaches Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen zeigt die Größenordnung für Ihre eigene Kalkulation. Angenommen, Gerät, Lizenz und Spitzen kosten zusammen 500 Euro im Monat einschließlich Umsatzsteuer. Dann decken rund zwölf Scans beider Kiefer diese Kosten, Personalkosten und Behandlungszeit noch nicht eingerechnet. Ob die Nummer 0065 bei Scans im Aligner-Verlauf berechnungsfähig ist, beschreibt unser Beitrag zur GOZ-Abrechnung der Aligner-Therapie.

Drei Fallgruppen bestimmen, wie schnell sich ein Scanner in Ihrer Praxis amortisiert:

  • Aligner. Die Planung braucht ein digitales Modell, und Refinements verlangen weitere Aufnahmen im Behandlungsverlauf. Wie häufig das vorkommt, beschreibt unser Beitrag zu Refinement-Raten mit Zahlen aus Studien und Befragungen.
  • Kronen und Implantatarbeiten. Eine Crossover-Studie aus Bern verglich digitale und konventionelle Workflows für Implantatkronen bei 20 Patienten. Der digitale Weg senkte dort die direkten Behandlungskosten um 18 Prozent, vor allem durch geringere Laborkosten. Die Studie ist klein und betrifft Einzelkronen auf Implantaten, nicht jede prothetische Indikation (Joda und Brägger, 2015).
  • Modelle und Archiv. Die Leistungsbeschreibung der GOZ-Nummer 0065 schließt die Archivierung der Scandaten bereits ein. Gedruckte oder gefräste Modelle entstehen aus den Daten, wenn die Software offene Formate wie STL exportiert.

Eine systematische Übersicht fand, dass Patienten digitale Abformungen eher bevorzugen als konventionelle (Gallardo et al., 2018). Vier von fünf eingeschlossenen Studien berichteten mehr Komfort, weniger Angst und weniger Übelkeit beim digitalen Verfahren. Bei der Behandlungsdauer war das Bild uneinheitlich: Zwei Studien fanden das konventionelle, drei das digitale Verfahren schneller.

Worauf sollten Sie im Vertrag achten?

Diese Checkliste hilft, Angebote von Herstellern, Händlern und Leasinggebern auf eine gemeinsame Basis zu bringen.

  1. Laufzeit und Kündigung. Wie lange läuft die Grundmietzeit, und welche Kündigungsfristen gelten danach für Ihre Praxis?
  2. Restwert und Optionen. Gibt es eine Kaufoption, ein Andienungsrecht oder eine Abschlusszahlung, und zu welchem Preis genau?
  3. Lizenzen nach dem ersten Jahr. Welche Software- und Servicegebühren fallen danach monatlich oder jährlich an, und welche Funktionen entfallen ohne Abonnement?
  4. Spitzen. Wie viele Spitzen sind enthalten, wie viele Aufbereitungen verträgt eine Spitze, und was kostet der Nachkauf?
  5. Service und Garantie. Wie lange gilt die Garantie, gibt es ein Austauschgerät, und was kosten Reparaturen danach?
  6. Datenformate. Exportiert die Software STL oder andere offene Formate ohne zusätzliche Gebühren je Fall oder je Export?
  7. Hardware. Sind Laptop oder Wagen enthalten, und erfüllt der Rechner die Grafikanforderungen der aktuellen Scansoftware?
  8. Einführung und Test. Stellt der Anbieter ein Demogerät und eine individuelle Einweisung für Ihr gesamtes Team bereit?
  9. Bindungen. Verlangt der Vertrag Mindestfallzahlen oder eine Exklusivität für ein bestimmtes Labor oder einen Aligner-Anbieter?
  10. Umsatzsteuer. Sind alle Beträge netto angegeben, und kann Ihre Praxis die Vorsteuer überhaupt abziehen?

Welche Option bietet CLARIQUE für Zahnarztpraxen?

Mit dem CLARIQUE Scan bietet CLARIQUE Zahnarztpraxen einen Intraoralscanner im Leasing an. Gerätebasis ist der Aoralscan Elite von Shining 3D, der Intraoralscan und Photogrammetrie in einem Gerät verbindet. Er wiegt mit Standardspitze und ohne Kabel 124 Gramm und exportiert die Formate STL, OBJ und PLY. Das Leasing beginnt ab 249 Euro im Monat netto und ist monatlich kündbar.

Es gibt weder eine Mindestzahl an Aligner-Fällen noch eine Exklusivität zugunsten von CLARIQUE. Die genauen Konditionen, den Vertragspartner und die Umsatzsteuer nennt die aktuelle CLARIQUE-Preisliste. Prüfen Sie auch dieses Angebot mit der Checkliste oben, vor allem bei Umsatzsteuer und Vertragspartner. Alle technischen Angaben zum Gerät finden Sie auf der Seite CLARIQUE Scan.

Häufige Fragen zu Kosten, Leasing und Abschreibung

Was kostet ein Intraoralscanner?

Laut der Medizinio-Marktübersicht vom Oktober 2026 kosten gängige Intraoralscanner rund 11.000 bis 28.000 Euro. Je nach Hersteller kommen nach dem ersten Jahr Lizenz- oder Servicegebühren hinzu. Für den iTero nannte ein Produktvergleich 2022 dafür 330 Euro im Monat. Planen Sie außerdem Spitzen, Service und gegebenenfalls einen leistungsfähigen Laptop in die Kalkulation ein.

Ist Leasing steuerlich günstiger als ein Kauf?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn beide Wege mindern den Gewinn auf unterschiedliche Weise. Leasingraten sind Betriebsausgaben, wenn das Gerät nach dem Leasing-Erlass dem Leasinggeber zugerechnet wird. Beim Kauf schreiben Sie ab, bei Anschaffung zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 auch degressiv bis 30 Prozent. Welcher Weg für Ihre Praxis steuerlich günstiger ist, entscheidet Ihr Steuerberater im Einzelfall.

Kann ich einen Intraoralscanner sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben?

Nein, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt nach § 6 Abs. 2 EStG bei 800 Euro je Wirtschaftsgut. Ein Scanner liegt deutlich darüber und wird deshalb über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Ersatzspitzen sind nur mit dem Scanner nutzbar, was nach § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG gegen GWG spricht.

Welche Nutzungsdauer gilt für einen Intraoralscanner?

Die amtliche AfA-Tabelle für das Gesundheitswesen von 1994 nennt keinen Intraoralscanner als eigene Position. Zur Orientierung führt sie Behandlungseinrichtungen beim Zahnarzt mit zehn und Röntgengeräte mit acht Jahren. Die konkrete Nutzungsdauer für Ihr Gerät legt Ihr Steuerberater nach Prüfung des Einzelfalls fest.

Was kostet der CLARIQUE Scan?

Das Leasing des CLARIQUE Scan beginnt ab 249 Euro im Monat netto und ist monatlich kündbar. Es gibt weder eine Mindestzahl an Fällen noch eine Exklusivität zugunsten von CLARIQUE. Die genauen Konditionen, den Vertragspartner und die Umsatzsteuer nennt die aktuelle Preisliste.

Redaktion CLARIQUE

Fachredaktion der Clarique Dental GmbH für zahnärztliche Fachkreise. Quellen, Evidenztyp und Stand stehen am Ende jedes Beitrags; Rückfragen an info@clarique.de.

Quellen

  1. Medizinio, Nils Buske: „Marktübersicht: 5 Intraoralscanner im Vergleich“, zuletzt aktualisiert 13. Oktober 2026; medizinio.de; Abruf Oktober 2026; Marktübersicht eines Vermittlungsportals, Preise als Richtwerte.
  2. ZP Zahnarztpraxis professionell (IWW Institut): „Produktvergleich: Sechs gängige Intraoralscanner im Überblick“, 20. Juli 2022; iww.de; Abruf Oktober 2026; Fachbeitrag mit Hersteller- und Händlerpreisen sowie Mietpreisen eines Drittanbieters, Stand 2022.
  3. ZP Zahnarztpraxis professionell (IWW Institut): „CME-Beitrag: IOS: Überlegungen zur Implementierung in die Zahnarztpraxis“, 20. Juli 2022; iww.de; Abruf Oktober 2026; Fachbeitrag.
  4. 3Shape Webshop, Konfigurator TRIOS 5 Wireless (US-Shop, Preise in US-Dollar ohne Steuern); webshop.3shape.com; Abruf Oktober 2026; Herstellerangabe, in Deutschland können Preise abweichen.
  5. zm online: „Sorgenfreiheit mit dem neuen TRIOS Care Servicevertrag“, Marktanzeige vom 2. Juli 2021; zm-online.de; Abruf Oktober 2026; Herstellermitteilung.
  6. Medit: Medit Link und Medit Cloud Storage Plan; medit.com; Abruf Oktober 2026; Herstellerangabe.
  7. Shining 3D: Aoralscan Elite, Specifications (Software 3.5.2); docs.shining3d.com; Abruf Oktober 2026; Herstellerangabe.
  8. Dentaltix: Medit i700 Scanspitzen, 4 Stück, 310 Euro ohne italienische Mehrwertsteuer; dentaltix.com; Abruf Oktober 2026; Händlerpreis, Angebotspreis.
  9. Einkommensteuergesetz: § 4 Abs. 4 EStG, § 6 Abs. 2 und 2a EStG, § 7 Abs. 1 und 2 EStG, § 9b Abs. 1 EStG; Abruf Oktober 2026; Gesetzestext.
  10. Umsatzsteuergesetz: § 4 Nr. 14 UStG, § 15 Abs. 2 UStG; Bürgerliches Gesetzbuch: § 535 BGB; Abruf Oktober 2026; Gesetzestext.
  11. Bundesministerium der Finanzen: AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Gesundheitswesen“, BMF-Schreiben vom 31. Oktober 1994, BStBl I 1995, 84; bundesfinanzministerium.de; Abruf Oktober 2026; Verwaltungsanweisung.
  12. BBP Betrieb und Rechnungswesen professionell (IWW Institut): „Leasing: In drei Schritten zur sicheren Zurechnung des Leasinggegenstands“, Ausgabe 12/2014, mit Verweis auf die BMF-Schreiben vom 19. April 1971 und 22. Dezember 1975; iww.de; Abruf Oktober 2026; Fachbeitrag.
  13. smartsteuer Lexikon: „Leasing“, Stand 26. August 2025; smartsteuer.de; Abruf Oktober 2026; Steuerlexikon.
  14. Gebührenordnung für Zahnärzte: § 5 Abs. 1 GOZ (Punktwert 5,62421 Cent) und Gebührenverzeichnis, Nummer 0065 (80 Punkte); Abruf Oktober 2026; Verordnungstext.
  15. AAZ Abrechnung aktuell (IWW Institut): „BZÄK aktualisiert ihren GOZ-Kommentar: die wichtigsten Änderungen“, Ausgabe 12/2018, zur Nummer 0065; iww.de; Abruf Oktober 2026; Fachbeitrag zum Kommentar der Bundeszahnärztekammer.
  16. Joda T, Brägger U: Digital vs. conventional implant prosthetic workflows: a cost/time analysis. Clinical Oral Implants Research 2015;26(12):1430-1435; DOI 10.1111/clr.12476; Abruf Oktober 2026; prospektive Crossover-Studie mit 20 Patienten.
  17. Gallardo YR et al.: Patient outcomes and procedure working time for digital versus conventional impressions: a systematic review. Journal of Prosthetic Dentistry 2018;119(2):214-219; DOI 10.1016/j.prosdent.2017.07.007; Abruf Oktober 2026; systematische Übersicht mit fünf eingeschlossenen Studien.

Fachinformation für zahnärztliche Fachkreise im Sinne des § 2 HWG. Die Clarique Dental GmbH erbringt keine zahnheilkundlichen Leistungen und vermittelt keine Patienten; Diagnose, Aufklärung und Behandlung erfolgen ausschließlich durch Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich sind der Gesetzestext und die Beurteilung durch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

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